Errichtung einer Stiftung

Im Folgenden sind die üblichen Arbeitsschritte zur Errichtung Ihrer Stiftung kurz summarisch zusammengefasst:

Schritt 1 – Ansatz des Stifters

Intensive Gespräche zum Hintergrund der Stiftungsabsicht und den Perspektiven, Aufgaben und Zielen.
Zweck: Erarbeitung der individualisierten Stiftungssatzung (Verfassung der Stiftung)

Schritt 2 
Findung der Rechtsform und des Errichtungszeitpunktes

Nach diesen Gesprächen gilt es für die Ziele des Stifters den geeigneten Stiftungstyp zu finden.
Der Entschluss für die Rechtsform und den Zeitpunkt der Errichtung wird die Stiftung maßgeblich strukturieren.
Ergebnisse dieser „Findungsphase“ können sein:
Die Stiftung wird des Todes wegen errichtet
Die Stiftung wird zu Lebzeiten errichtet
Die Stiftung wird als selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet 
Die Stiftung vereinfacht den Errichtungsvorgang und wird als Treuhandstiftung errichtet
Innerhalb dieser groben Vorgabe gilt es zwischen Stiftungsformen wie Familienstiftung, Unternehmensstiftung, Anstaltsstiftung, Doppelstiftung und öffentlich rechtlicher zu entscheiden.

Schritt 3 – Vermögensausstattung

Für Eine Stiftung wird es von existentieller Bedeutung sein, mit welchem Vermögen diese ausgestattet wird und ob sie in der Lage sein wird, zusätzliche Mittel zu akquirieren.

Hier spielen selbstverständlich auch die Steuervorteile, die mit der Errichtung erzielbar sind eine Rolle. Schließlich will der Zeitpunkt der Einbringung von Vermögen, Beteiligungen und Immobilien steuerlich zur Erreichung optimaler Ergebnisse geplant sein.

Es empfiehl sich, kompetenten Rat einzuholen - dies sollte ein unabhängiger Berater sein, frei von Eigeninteressen.

Die Kanzlei Dr. Krüger berät seit über 30 Jahren Stifter und etablierte Stiftungen.
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